Antrag / Anfrage / Rede
Antrag zur wirtschaftlichen Ausrichtung der Murnauer Grundstücksverwaltungsgesellschaft (MGV)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Marktgemeinderates,
der bisherige Gesellschaftszweck der MGV ist der An- und Verkauf, die Anmietung,
Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie die Umgestaltung von Grundstü-
cken und Gebäuden. Diese Tätigkeiten müssen jedoch vornehmlich öffentlichen
Zwecken, dem sozialen und wirtschaftlichen Wohl der Bevölkerung, insbesondere
der Versorgung der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum, schulischen Ange-
legenheiten, oder der Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirt-
schaft in der Marktgemeinde Murnau dienen. Eine wesentliche Einnahmequelle bis-
her war der Aufwendungsersatz vom Treuhandkonto. In 2011 waren dies 328.440€,
in 2012 314.160€ und im Jahr 2013 werden immerhin noch 285.600€ veranschlagt.
Seit 2002 wurden insgesamt 3.392.040 € als Aufwendungsersatz von der MGV dem
Treuhandkonto entnommen.
Die Abnahme des jährlichen Kostenersatzes ist der zwangsläufigen Tatsache ge-
schuldet, dass die konzeptionelle Entwicklung des Kemmelgeländes und die Ver-
marktungsbemühungen auch von Jahr zu Jahr weniger werden müssten. Es ist an
der Zeit, dass das Geschäftsmodell der MGV einer Prüfung unterzogen und die Fra-
ge erörtert wird, bis zu welcher Grenze bei jährlich abnehmenden Aufwendungser-
satz die Gesellschaft dies anderweitig kompensiert. Enorm wichtig wäre zudem die
Frage, wie die Gesellschaft sinnvoll weiter entwickelt werden könnte. Dabei muss
auch die Auflösung der Gesellschaft und Eingliederung bestimmter Funktionen in die
Verwaltung als eine der Möglichkeiten erörtert werden. Da bei dieser Thematik steu-
errechtliche Aspekte berücksichtig werden müssen, wird man um die Hinzuziehung
einer steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratung nicht umhin kommen. Dieser
Prozess sollte in 2013 nun angestoßen werden. Ich beantrage deshalb, dass in den
Haushaltsberatungen die Vorgehensweise hinsichtlich einer zukünftigen Ausrichtung
der MGV diskutiert wird und ggfs. ein Budget für Beratungsleistungen zum oben be-
schriebenen Sachverhalt eingestellt wird. 10.000€ sollten als unterer Schätzwert hier
auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. Eventuell ist diese Beratungsleistung
auch über das Treuhandkonto zu finanzieren.
Für ÖDP/Bürgerforum
Holger Poczka